Gegen DiDi Global Inc. (DIDI) wurde eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht. (DIDI) im Namen von Käufern der Wertpapiere von DiDi Global eingereicht, die im Zusammenhang mit dem Börsengang von DiDi im Juni 2021 (der „Börsengang“) ausgegeben wurden und/oder auf die Registrierungserklärung und den zugehörigen Prospekt (zusammen die „Registrierungserklärung“) zurückzuführen sind. Dieser Fall wurde bei der USDC – C.D.CA eingereicht.
Der Klage zufolge enthielt die Registrierungserklärung falsche und/oder irreführende Angaben und/oder versäumte es, offenzulegen, dass (1) DiDi „das Problem hatte, persönliche Daten unter Verletzung der einschlägigen Gesetze der VR China zu sammeln“: (1) DiDi „das Problem hatte, personenbezogene Daten unter Verletzung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften der VR China zu sammeln“; (2) DiDis App, DiDi Chuxing (Travel), einer bevorstehenden Überprüfung der Cybersicherheit durch die Cyberspace Administration of China („CAC“) unterzogen würde; (3) die CAC würde von allen chinesischen App-Stores verlangen, DiDi Chuxing zu entfernen; und (4) infolgedessen waren die Aussagen der Beklagten über das Geschäft, den Betrieb und die Aussichten des Unternehmens im Wesentlichen falsch und irreführend und/oder entbehrten zu allen relevanten Zeitpunkten einer angemessenen Grundlage. Als die wahren Details auf den Markt kamen, wurde in der Klage behauptet, dass die Anleger Schaden erlitten.