Gegen Kanzhun Limited (BZ) wurde eine Wertpapiersammelklage im Namen der Käufer von Kanzhun-Wertpapieren zwischen dem 11. Juni 2021 und dem 2. Juli 2021 eingereicht. Dieser Fall ist beim USDC – NJ eingereicht worden.
In der Beschwerde wird behauptet, dass die Beklagten während des gesamten Sammelklagezeitraums falsche und/oder irreführende Angaben gemacht und/oder nicht offengelegt haben, dass (1) Kanzhun einer bevorstehenden Überprüfung der Cybersicherheit unterzogen würde; (2) die CAC Kanzhun auffordern würde, die Registrierung neuer Nutzer auf seiner Website auszusetzen: (1) Kanzhun eine bevorstehende Überprüfung der Cybersicherheit durch die Cyberspace Administration of China (die „CAC“) bevorstünde; (2) die CAC von Kanzhun verlangen würde, die Registrierung neuer Nutzer für die BOSS Zhipin-App auszusetzen; (3) Kanzhun eine „umfassende Prüfung der Cybersicherheitsrisiken“ durchführen müsse; (4) Kanzhun müsse „sein Bewusstsein für Cybersicherheit und seine technologischen Fähigkeiten verbessern“; und (5) infolgedessen seien die Aussagen der Beklagten über ihr Geschäft, ihren Betrieb und ihre Aussichten im Wesentlichen falsch und irreführend gewesen und/oder hätten zu allen relevanten Zeitpunkten einer angemessenen Grundlage entbehrt. Als die wahren Details auf den Markt kamen, wurde in der Klage behauptet, dass die Anleger Schaden erlitten.