Devisen – 2,3 Milliarden Dollar an Abrechnungen


In re: Foreign Exchange Benchmark Rates Antitrust Litigation No. 12-cv-07789 (S.D.N.Y.)

Im Jahr 2013 reichte Scott+Scott Klage gegen einige der größten Banken der Welt ein und behauptete, die Banken hätten sich abgesprochen, um die Preise für Devisentransaktionen festzulegen. Scott+Scott vertritt Privatpersonen und institutionelle Anleger, öffentliche Pensionsfonds, Pensionsfonds der Polizei und Feuerwehr sowie Taft-Hartley-Gewerkschaftsfonds.

Scott+Scott handelte mit 15 der 16 Angeklagten Vergleiche in Höhe von insgesamt 2.310.275.000 $ sowie Vereinbarungen über eine fortlaufende Zusammenarbeit aus. Dieser Vergleich gehört zu den fünf größten jemals erzielten Kartell-Sammelklagenvergleichen und war der beste Kartellvergleich des Jahres 2018. Zwar haben zahlreiche staatliche Aufsichtsbehörden ebenfalls Geldbußen für Fehlverhalten im Zusammenhang mit Devisengeschäften verhängt, doch sind die 15 hier erzielten Vergleiche die einzigen, die den Anlegern, die Opfer des Fehlverhaltens wurden, direkt Geld zurückgeben. Der Rechtsstreit mit der beklagten Credit Suisse ist noch nicht abgeschlossen.

Nach dem Erfolg des US-Verfahrens war Scott+Scott die erste Kanzlei, die im Namen von Zehntausenden von Pensionsfonds, Vermögensverwaltern und Unternehmen, die nicht in dem US-Verfahren vertreten waren, Ansprüche auf dem Devisenmarkt geltend machte. Die Kanzlei reichte beim britischen Competition Appeal Tribunal (CAT) eine richtungsweisende Sammelklage ein, die als Testfall für Sammelklagen nach US-Vorbild in England dienen wird. Mehr über Scott+Scott’s UK FX Rechtsstreitigkeiten können Sie hier erfahren.