Facebooks Monopolisierung der sozialen Werbung


In der Rechtssache Klein, et al. gegen Facebook, Inc. 5:20-cv-08570-LHK (N.D. Cal.) behaupten die Kläger, dass Facebook ein jahrelanges System zur Monopolisierung des sozialen Werbemarktes und zur Erhebung überhöhter Preise von seinen Werbekunden inszeniert hat. Erstens hat Facebook heimlich aufstrebende Konkurrenten ausfindig gemacht und sie aufgekauft, kopiert oder getötet, um sicherzustellen, dass keine andere lebensfähige alternative Plattform für soziale Werbung entstehen kann. Zusätzlich zu seinen Versuchen, potenzielle Konkurrenten zu zerstören, hat Facebook auch eine wettbewerbswidrige Vereinbarung mit Google getroffen. Im Gegenzug zu Facebooks Vereinbarung, nicht mit Googles Ad-Exchange-Monopol zu konkurrieren, erklärte sich Google bereit, sich aus Facebooks Monopol für soziale Werbung herauszuhalten und seine Reichweite zu vergrößern, indem es Facebook hilft, seine Nutzer über das Facebook-Ökosystem hinaus zu verfolgen. Scott+Scott wurde zum Co-Lead Counsel im Namen einer vorgeschlagenen Gruppe von Werbetreibenden ernannt.

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Kartellrecht