HIGHLIGHTS:
- Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht
- Regelmäßige Veröffentlichungen zu Themen des Wettbewerbsrechts und der Rechtsstreitigkeiten
- Mitverfasser von Kartellverfahren und Kartellprozess, einem umfassenden Handbuch zum Wettbewerbsrecht und zur privaten Rechtsdurchsetzung
BIO:
Markus Hutschneider leitet Scott+Scott Berlin. Er ist Spezialist für Wettbewerbsrecht und befasst sich schwerpunktmäßig mit komplexen wettbewerbsrechtlichen Schadensersatzstreitigkeiten.
Er verfügt über fast 20 Jahre Erfahrung auf dem gesamten Gebiet des Wettbewerbsrechts, sowohl in der Privatpraxis als auch im Unternehmen. In den letzten Jahren hat er sich fast ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen konzentriert. Bevor er zu Scott+Scott kam, leitete er das Juristenteam der multidisziplinären Wettbewerbsrechtsabteilung der Deutschen Bahn AG und setzte in mehreren Fällen erfolgreich Ansprüche durch. Er hat nicht nur mehrere hochkarätige Prozesse geführt, sondern verfügt auch über umfangreiche Erfahrung bei der Aushandlung außergerichtlicher Einigungen. Zu seinen früheren beruflichen Erfahrungen zählen eine Inhouse-Tätigkeit bei der Deutschen Telekom AG und eine siebenjährige Tätigkeit im Berliner Büro einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei.
REPRÄSENTATIVE FÄLLE:
- Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Schadensersatzansprüche (in-house) in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten, darunter das deutsche Schienenkartell, das Luftfrachtkartell und das LKW-Kartell; erfolgreiche Aushandlung mehrerer außergerichtlicher Vergleichsvereinbarungen
- Tätigkeit in verschiedenen wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts sowie in internen Untersuchungen, einschließlich umfassender Erfahrung mit Kronzeugenanträgen und Vergleichen
- Vertretung eines führenden Telekommunikationsanbieters in einem Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Verteidigung des Mandanten gegen nachfolgende Schadensersatzforderungen