Gegen Zymergen Inc. wurde eine Wertpapier-Sammelklage eingereicht. (ZY) im Namen von Personen und Körperschaften eingereicht, die Zymergen-Stammaktien im Rahmen der Registrierungserklärung und des Prospekts (zusammen die „Registrierungserklärung“), die im Zusammenhang mit dem Börsengang des Unternehmens im April 2021 herausgegeben wurden, gekauft oder anderweitig erworben haben. Dieser Fall wurde bei der USDC – N.D.CA eingereicht.
Im April 2021 schloss Zymergen seinen Börsengang ab und verkaufte rund 18,5 Millionen Stammaktien zu 31 US-Dollar pro Aktie.
Am 3. August 2021, nach Börsenschluss, gab Zymergen ein Business Update heraus, in dem sie erklärte, dass sie „kürzlich Probleme mit ihrer kommerziellen Produktpipeline festgestellt hat, die sich auf den Zeitplan für die Auslieferung und die Umsatzprognosen des Unternehmens auswirken werden“. Insbesondere „stießen mehrere wichtige Zielkunden auf technische Probleme bei der Implementierung von Hyaline in ihre Produktionsprozesse“, und Zymergen stellte auch fest, dass der gesamte adressierbare Markt kleiner zu sein scheint als zuvor erwartet. Infolgedessen erwartet Zymergen „keine Produktumsätze mehr im Jahr 2021 und erwartet, dass die Produktumsätze im Jahr 2022 unwesentlich sein werden“. Das Unternehmen gab außerdem bekannt, dass sein CEO mit sofortiger Wirkung zurücktritt.
Aufgrund dieser Nachricht fiel der Aktienkurs des Unternehmens um 26,58 $ pro Aktie bzw. 76 % und schloss am 4. August 2021 bei 8,25 $ pro Aktie, was einem Rückgang von fast 73 % gegenüber dem IPO-Preis entspricht.
In der Beschwerde wird behauptet, dass die Registrierungserklärung im Wesentlichen falsch und irreführend war und wesentliche nachteilige Tatsachen verschwiegen hat. Insbesondere versäumten es die Beklagten, den Anlegern offen zu legen: (1) dass während des Qualifizierungsprozesses für Hyaline wichtige Kunden auf technische Probleme gestossen waren, einschliesslich Produktschrumpfung und Inkompatibilität mit den Prozessen der Kunden; (2) dass, obwohl der Qualifizierungsprozess für die Marktakzeptanz von Hyaline und die Erzielung von Einnahmen entscheidend war, Zymergen keinen Einblick in den Qualifizierungsprozess hatte; (3) dass das Unternehmen infolgedessen die Nachfrage nach seinen Produkten überschätzt hat; (4) dass infolgedessen der Zeitplan für die Auslieferung der Produkte des Unternehmens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit verzögert wurde, was wiederum die Erzielung von Einnahmen verzögern würde; und (5) dass infolgedessen die positiven Aussagen der Beklagten über das Geschäft, den Betrieb und die Aussichten des Unternehmens im Wesentlichen irreführend waren und/oder einer angemessenen Grundlage entbehrten.